Unsere Geschäftsbedingungen – AGB
GÜLTIGKEIT
Mit der Verwendung des nachstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung eines Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns und / oder dem Eigentümer.
ANGEBOTE / WEITERGABE
Die von uns gemachten, objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Eigentümers. Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Ist die von uns angebotene Vertragsgelegenheit dem Empfänger bereits bekannt, hat er uns dieses unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung des Nachweises schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dieses, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine, für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.
Alle Informationen, einschließlich unserer Objektnachweise sind nur für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Wird gegen diese Verpflichtung seitens des Kunden verstoßen und schließt der Dritte, oder andere Personen an die dieser die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzügl. der gesetzl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
EIGENTÜMERANGABEN
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Informationen auf den Angaben des Eigentümers oder einem, von diesem beauftragten Dritten gemacht wurden und von uns nicht überprüft wurden. Es ist Aufgabe des Kunden, sich über die Richtigkeit der Informationen zu informieren. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weitergegebenen Angaben keine Haftung.
DOPPELTÄTIGKEIT
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
INFORMATIONSPFLICHT
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages / Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Käufers / Mieters bei dem Makler nachzufragen, ob der Nachweis und die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
PROVISIONSPFLICHT
Bei Zustandekommen eines Vertrages durch uns sind die, in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Provisionen zu zahlen. Der Anspruch besteht auch dann, wenn infolge unserer Vermittlung oder auf Grund unserer Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die bereits für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
FOLGEGESCHÄFT
Eine Provision steht uns auch dann zu und gilt als vereinbart, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekt weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem von uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.
PROVISION UND FÄLLIGKEIT
Die in den jeweiligen Angeboten genannte Provision ist mit Zustandekommen eines wirksamen notariellen Kaufvertrages, bei Mietverträgen mit Abschluss des Mietvertrages verdient. Sie ist mit dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebbarer Bedingungen nach deren Eintreten zur Zahlung fällig.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Angaben des Eigentümers oder des Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann nicht übernommen werden. In jedem Fall haften wir, auch für sonstige Ansprüche auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme einer Haftung aus Vorsatz, verjähren innerhalb von drei Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch drei Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages, längstens jedoch nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.
TEILUNWIRKSAMKEIT
Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und / oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gleiches gilt für eine ungewollte Regelungslücke.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist München.